Todesfall

Von Gott kommt jedes Menschenleben und zu Gott kehrt jedes Menschenleben zurück. Wenn ein Angehöriger stirbt, belasten nicht nur Trauer und Verlust die Angehörigen , sondern auch eine Menge organisatorische Arbeit.

Trauer

Trauerfeier am Sarg in Großromstedt

Was bei einem Todesfall zu bedenken ist:
vgl. dazu Evangelisches Gesangbuch (Nummer 837, Seite 1435)

    • Todesbescheinigung

      Im Sterbefall ist unverzüglich ein Arzt zur Feststellung des Todes und der Todesursache zu verständigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus.

    • Aussegnung

      Wenn Sie möchten, kommt der Pfarrer zu Ihnen nach Hause (Krankenhaus oder Hospitz) um mit Ihnen am Totenbett zu beten.

    • Anmeldung zur Bestattung

      Der Sterbefall ist bei einem Standesamt anzuzeigen, dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt. In der Regel wird ein Bestattungsunternehmen eigener Wahl beigezogen. Das zuständige Pfarramt ist zu benachrichtigen. Es ist hilfreich, wenn gleich, ggf auch telefonisch, mögliche Termine für die Trauerfeier mit dem Pfarrer abgesprochen werden. Mit diesen Terminvorschlägen kann mit  der Friedhofsverwaltung und dem Bestattungsunternehmen ein konkreter Termin und Art der Bestattung festgelegt und der Grabplatz gewählt werden.
      Ein persönliches Gespräch mit dem Pfarrer muss vereinbart werden, um die notwendigen Formalitäten und den Inhalt der Trauerfeier abzusprechen. Es ist hilfreich, wenn Sie sich bereits im Vorfeld Notizen darüber machen, was Ihnen in der Trauerfeier wichtig ist. Das können Lieder oder biografische Details sein.

    • Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst der Gemeinde
      Sie kann in der Regel nur Angehörigen der evangelischen Kirche gewährt werden. Ungetaufte Kinder evangelischer Eltern, frühverstorbene Kinder, bei denen die Nottaufe nicht mehr möglich war, und Totgeborene haben ein Anrecht darauf, kirchlich bestattet zu werden. Wünschen die Angehörigen von Verstorbenen, die nicht Mitglied der Kirche waren, die kirchliche Bestattung, so soll dieser Wunsch ausführlich mit der Pfarrerin, dem Pfarrer besprochen werden. Die Entscheidung eines Menschen, der Kirche nicht angehören zu wollen, muß ernst genommen werden. Andererseits soll der Wunsch der Angehörigen nach biblischer Verkündigung, Fürbitte und Begleitung respektiert werden. Diese Spannung kann nur gemeinsam aufgelöst werden. Ist eine kirchliche Bestattung nicht möglich, kann eine andere Form der kirchlichen Begleitung gefunden werden.
      Hat sich ein Mensch selbst das Leben genommen, dann ist der Trost, den eine kirchliche Bestattung geben kann, besonders notwendig. Die kirchliche Begleitung der Angehörigen ist besonders geboten.
    • Traueranzeige

      Sie sagt viel über die Beziehung zum Verstorbenen. In der Traueranzeige drückt sich auch die eigene Sicht des Lebens und des Todes aus; dazu gehört für Christen das Zeichen des Kreuzes und ein biblisches Wort.

    • Der Toten gedenken

      Die Wiederkehr des Todestages regt dazu an, im Sonntagsgottesdienst der Verstorbenen und ihrer Angehörigen zu gedenken, zum Beispiel am Ewigkeitssonntag und am letzten Tag des Kalenderjahres. Das Totengedenken wird die Bitterkeit des Sterbens und des Todes nicht verschweigen und gleichzeitig der Hoffnung auf die Totenerweckung Ausdruck verleihen.
      Das persönliche Gedenken kann den gemeinsamen Gang zum Grab, das Niederlegen von Blumen und ein Gebet mit einschließen.

 

In unserem Gesangbuch unter den Nummern 831 bis 840 (S. 1427-1438) findet man auch Abschiedsworte, Bibelworte und Gebete (bes. S. 1430-32; 1436-37).
Weitere Fragen zu Trauerfeiern werden auf der offiziellen Interformationsseite der evangelischen Kirche beantwortet.
Zu Tod, Bestattung und Trauer kann man auch in der entsprechenden Rubrik auf evangelisch.de mehr lesen

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