6. Tagung der II. Landessynode der EKM
27. November 2017

6. Tagung der II. Landessynode der EKM

Von Th.-M. Robscheit
This entry is part 1 of 12 in the series Landeskirche

Vom 22. -25. November 2017 war die 6. Tagung der II. Landessynode der EKM  in Erfurt. Diese Synode hatte mehrere gewichtige Themen. Die Tagesordnung und alle Unterlagen sind auf der Webseite der EKM unter Landesynode zu finden.

6. Tagung der II. Landessynode der EKM

Die gesamte Tagung hier zusammenzufassen ist natürlich nicht möglich, deswegen nur einige Streiflichter.

Amtszeit der Landesbischöfin Ilse Junkermann

Obwohl gar nicht Thema der 6. Tagung der II. Landessynode, fand das in zwei Jahren anstehende Ende der Amtszeit der Landesbischöfin Ilse Junkermann breites Medienecho. Darauf hat die Landesbischöfin Junkermann mit einem Wort an die Gemeinden reagiert.
Die Amtszeit aller Leitungsämter der EKM ist auf 10 Jahre begrenzt; Wiederwahl ist möglich. Wenn der Ruhestand weniger als fünf Jahre nach dieser 10-Jahres-Frist eintritt, kann auf Antrag des Landeskirchenrates die Synode eine Verlängerung der Amtszeit beschließen. Diesen Antrag hat der Landeskirchenrat nicht gestellt. Damit beginnt das übliche Prozedere um eine neue Bischöfin bzw. einen neuen Bischof zu finden. Zunächst wird der Bischofswahlausschuß berufen.
Über die Hintergründe des Nichtstellens dieses Antrages könnte nur spekuliert werden. Da Ilse Junkermann die erste Bischöfin der EKM ist, gibt es auch keine „historischen“ Erfahrungen oder Normalitäten.

Kinder-, Jugend-und Familienarbeit in der EKM
Die Kinder-, Jugend-und Familienarbeit in der EKM nahm eine weiten Raum ein. Ausführlich wurden die Erfahrungen von drei Modellregionen, in denen in den letzten Jahren ein Schwerpunkt auf diese Arbeit gelegt worden war, vorgestellt. Daneben wurde auch ausführlich über die Schulseelsorge diskutiert.
Die Unterlagen sind unter TOP 6 zusammengefaßt
Überarbeitung der Verfassung der EKM
Die bisherigen Rückmeldungen zur Überarbeitung der Verfassung wurden vorgestellt. Es wurde darüber aber wenig inhaltlich diskutiert. Das wird seinen Raum in der Frühjahrssynode haben. Diesmal ging es um die Grundsatzentscheidung, ob der Verfassungstext in geschlechtergerechter Sprache verfaßt werden soll oder nicht. Dieses Thema wirkt oft wie ein rotes Tuch, bei Befürwortern ebenso wie bei Gegnern. Während die einen zu recht darauf hinweisen, dass Sprache Denken prägt und umgekehrt, sehen die anderen nur völlig unverständliche Texte vor ihrem geistigen Auge. Es war für die Meinungsbildung und Entscheidung der Synode sehr hilfreich, dass Frau Dr. Hallik von der Gesellschaft für Deutsche Sprache ein Einführungsreferat zur geschlechtergerechten Sprache in Gesetztestext hielt. Dadurch konnte die Diskussion sehr sachlich geführt werden. In geheimer Abstimmung votierte schließlich eine große Mehrheit für die Verwendung der geschlechtergerechten Sprache in der überarbeiteten Fassung der Verfassung der EKM.
Haushaltsplan 2019
Traditionell wird auf der Herbstsynode der Haushaltsplan beschlossen, ebenso die Höhe des von den Gemeindegliedern erbetenen Kirchgeldes und die Höhe der Kirchensteuer.
Das Kirchgeld ist eine Spende und daher freiwillig. Allerdings sind die Kirchengemeinden verpflichtet, ihre Gemeindeglieder um diese Spende zu bitten. Diese Bitte ist Voraussetzung für alle kirchlichen Fördermittel einer Kirchengemeinde.
Die Kirchensteuer wird von den Mitgliedern der Kirche auf Lohn- und Einkommenssteuer erhoben. Sie ist im folgenden Kalenderjahr steuerlich absetzbar. Die Kirchensteuer wird durch das Finanzamt einbehalten. Diese Dienstleistung wird den Finazämtern durch die Kirchen vergütet; es ist also kein Geschenk des Staates, wie gelegentlich kolportiert wird.
Die Höhe von Kirchgeld und Kirchensteuersatz sind seit Jahren unverändert.
Änderung der Perikopenordnung
Hinter diesem etwas ungebräuchlichen Begriff verbirgt sich die Auswahl der Bibeltexte, die an einem Sonntag gelesen werden, bzw. über die gepredigt werden soll. In der überarbeiteten Version (die derzeit gültige ist seit 1958 in Benutzung) ist der Anteil der alttestamentlichen Texte höher, außerdem gehören auch Psalmen und andere weisheitliche Texte zu den Predigttexten. Für die Gottesdienste werden nun zwei Wochenlieder zur Auswahl vorgeschlegen. Die neue Perikopenordnung tritt am ersten Advent 2018 in Kraft.

 

 

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