6. Tagung der II. Landessynode der EKM
Vom 22. -25. November 2017 war die 6. Tagung der II. Landessynode der EKM in Erfurt. Diese Synode hatte mehrere gewichtige Themen. Die Tagesordnung und alle Unterlagen sind auf der Webseite der EKM unter Landesynode zu finden.
6. Tagung der II. Landessynode der EKM
Die gesamte Tagung hier zusammenzufassen ist natürlich nicht möglich, deswegen nur einige Streiflichter.
Amtszeit der Landesbischöfin Ilse Junkermann
Obwohl gar nicht Thema der 6. Tagung der II. Landessynode, fand das in zwei Jahren anstehende Ende der Amtszeit der Landesbischöfin Ilse Junkermann breites Medienecho. Darauf hat die Landesbischöfin Junkermann mit einem Wort an die Gemeinden reagiert.
Die Amtszeit aller Leitungsämter der EKM ist auf 10 Jahre begrenzt; Wiederwahl ist möglich. Wenn der Ruhestand weniger als fünf Jahre nach dieser 10-Jahres-Frist eintritt, kann auf Antrag des Landeskirchenrates die Synode eine Verlängerung der Amtszeit beschließen. Diesen Antrag hat der Landeskirchenrat nicht gestellt. Damit beginnt das übliche Prozedere um eine neue Bischöfin bzw. einen neuen Bischof zu finden. Zunächst wird der Bischofswahlausschuß berufen.
Über die Hintergründe des Nichtstellens dieses Antrages könnte nur spekuliert werden. Da Ilse Junkermann die erste Bischöfin der EKM ist, gibt es auch keine „historischen“ Erfahrungen oder Normalitäten.
Kinder-, Jugend-und Familienarbeit in der EKM

Die Unterlagen sind unter TOP 6 zusammengefaßt
Überarbeitung der Verfassung der EKM
Haushaltsplan 2019
Das Kirchgeld ist eine Spende und daher freiwillig. Allerdings sind die Kirchengemeinden verpflichtet, ihre Gemeindeglieder um diese Spende zu bitten. Diese Bitte ist Voraussetzung für alle kirchlichen Fördermittel einer Kirchengemeinde.

Die Kirchensteuer wird von den Mitgliedern der Kirche auf Lohn- und Einkommenssteuer erhoben. Sie ist im folgenden Kalenderjahr steuerlich absetzbar. Die Kirchensteuer wird durch das Finanzamt einbehalten. Diese Dienstleistung wird den Finazämtern durch die Kirchen vergütet; es ist also kein Geschenk des Staates, wie gelegentlich kolportiert wird.
Die Höhe von Kirchgeld und Kirchensteuersatz sind seit Jahren unverändert.
Änderung der Perikopenordnung