Corona EKM: Anordnung des Krisenstabes zu den Gottesdiensten
Der Krisenstab der Landeskirche zur Corona-Krise erlässt folgende Dienstanweisung für Pfarrerinnen und Pfarrer: Unter den Maßgaben der Regelungen der Bundesländer ist es derzeitig nicht zulässig, Gottesdienste zu feiern. Dies beinhaltet Sonntagsgottesdienste wie alle Kasual-Gottesdienste, mit Ausnahme der Trauerfeiern. Dies gilt auch für Lektoren- und Prädikanten-Gottesdienste. Die Ansteckungsgefahr ist auch in kleinen Gottesdienstgemeinden zu hoch und die heute aktuellen Regelungen für Veranstaltungen mit unter 50 Besuchern […]