17. März 2020

Corona EKM: Anordnung des Krisenstabes zu den Gottesdiensten

Von Rob
This entry is part 3 of 10 in the series Corona

Der Krisenstab der Landeskirche zur Corona-Krise erlässt folgende Dienstanweisung für Pfarrerinnen und Pfarrer:

Unter den Maßgaben der Regelungen der Bundesländer ist es derzeitig nicht zulässig, Gottesdienste zu feiern. Dies beinhaltet Sonntagsgottesdienste wie alle Kasual-Gottesdienste, mit Ausnahme der Trauerfeiern. Dies gilt auch für Lektoren- und Prädikanten-Gottesdienste.

Die Ansteckungsgefahr ist auch in kleinen Gottesdienstgemeinden zu hoch und die heute aktuellen Regelungen für Veranstaltungen mit unter 50 Besuchern sind im gottesdienstlichen Kontext nicht umsetzbar.

Informationen zu den Gottesdiensten der Karwoche und des Osterfestes werden spätestens eine Woche vor Ostern an die Kirchenkreise gegeben.

Im Hinblick auf Trauerfeiern ergeht die Anweisung, dass diese in Übereinstimmung mit den Regelungen der Bundesländer im engen Familienkreis am Grab gefeiert werden können. Auch hier ist in Absprache mit den Bestattungsinstituten auf die Einhaltung der jeweils aktuellen Vorgaben zu achten.

Wir fordern die Kirchengemeinden auf, die Kirchengebäude als Orte der Besinnung und des stillen Gebetes während der Corona-Krise auch wochentags geöffnet zu halten.

Am Sonntag 10:00 können sie Gottesdienst mit uns per Live-Stream feiern. Der Gottesdienst wird unter anderem auf dieser Seite übertragen werden.

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