10. Tagung der II. Landessynode der EKM
10. Tagung der II. Landessynode der EKM
Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) kommt am Mittwoch (27. November) zu ihrer Herbst-Tagung im Landeskirchenamt in Erfurt zusammen. Zum Auftakt der Tagung wird Landesbischof Friedrich Kramer seinen ersten Bericht vortragen. Am Donnerstag (28. November, 15.30 Uhr) stellen sich Jacqueline Barraud-Volk und Tobias Schüfer als Kandidaten für das Regionalbischofsamt für den Propstsprengel Meiningen-Suhl den Synodalen vor. Die Wahl ist für Freitag (29. November, 9 Uhr) vorgesehen. Außerdem wird am Freitagvormittag der Doppelhaushalt für die Jahre 2020/2021 eingebracht.
In seinem Bischofsbericht zog Landesbischof Kramer einen ersten Rückblick auf knapp hundert Tage Amtszeit. Einen Schwerpunkt bildete der Anschlag in Halle und antijüdische Tendenzen der Gesellschaft. Einen weiteren eine Studie zur Gesundheit vor dem Hintergrund der burn-out Gefährdung von Pfarrerinnen und Pfarrer. Kramer plädiert für eine größere Spezielisierung der Aufgaben, die von Pfarrern zu bearbeiten sind. Denn als größtes Risiko gilt nicht ist nicht die Menge der Arbeit, sonern die extreme Vielfältigkeit. In der anschließenden Aussprache beschäftigten sich die Wortmeldungen mit seinem Angebot, auch kleine Gemeinden zu Abendandachten zu besuchen und seinem Impuls, Seelsorge und Gemeindebesuche verstärkt wieder im Pfarrberuf zu verankern.Erste konträre Wortmeldungen brachte dann die Einbringung eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes DW.EKM. Inhaltlich soll darin die Arbeitsfähigkeit der arbeitsrechtlichen Kommission wieder hergestellt werden. In den letzten Jahren ist es im Bereich der Diakonie zunehmend schwierig bis unmöglich geworden, dass die Arbeitgeber-Seite und die Arbeitnehmer-Seite sich zu Verhandlungen über die Tarifgestaltung getroffen und diese erfolgreich abgeschlossen haben. Der Mitarbeitervertretung wird ein Boykott durch Nichterscheinen bei den Verhandlungen vorgeworfen. Damit dies nicht zur Methode wird, oder bleibt, soll die arbeitsrechtliche Kommission, die paritätisch besetzt ist, nach zwei nicht beschlußfähigen Sitzungen in einer dritten Sitzung beschlussfähig sein. Es ist damit zu rechnen, dass dazu noch eine interessante Diskussion folgen wird.
In den nächsten Tagen werde ich diesen Bericht vervollständigen.
