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16. November 2016

4. Tagung der II. Landessynode der EKM

Von Th.-M. Robscheit
This entry is part 5 of 12 in the series Landeskirche

4. Tagung der II. Landessynode der EKM

In der Zeit vom  16. bis 19. November 2016 findet in Erfurt die 4. Tagung der II. Landesynode der EKM statt. Die Synode ist das höchste Gremium unserer Landeskirche. Traditionell stellt der Haushaltsplan für das folgende Jahr einen Schwerpunkt der Herbsttagung  dar. Daneben wird das Pachtvergabeverfahren sicherlich für einigen Diskussionsbedarf sorgen. Es geht darum die Kriterien zu definieren, nach denen Kirchenland verpachtet wird. Verständlicherweise gehen die Vorstellungen erheblich auseinander. Die Synode wird einen neuen Leiter für das Diakonische Werk wählen und sich mit dem Pfarrstellengesetz befassen. Alle Unterlagen finden Sie auf der Seite der Landeskirche .

16.11.; Mittwoch

Nach dem Gottesdienst in der sehr kühlen Kirche des Augustinerklosters begann die Tagung traditionell mit dem Bischofsbericht und der Aussprache dazu. Bischöfin Junkermann ging in dem Bericht unter anderem auf das Projekt „Offene Kirchen“ ein. Im nächsten Jahr sollen möglichst viele der etwa 4000 Kirchen der EKM täglich geöffnet sein. Zu den Bedenken der verantwortlichen GKR gehört die Angst vor Diebstahl oder Vandalismus. Die Landeskirche hat deswegen ein Versicherungsangebot ausgehandelt, die Versicherung kostet pro Gebäude etwa 60,- € pro Jahr. Das zerstreut aber nicht alle Bedenken, wie in den Beiträgen bei der Aussprache deutlich wurde. Ähnliche Bedenken hatte es auch im Kapellendorfer GKR gegeben. Unser Kirchenkreis wird die Versicherungspolice übernehmen, ob er auch im Schadensfall einspringt, ist noch nicht geklärt. Für die Gemeinden wäre eine entsprechende Zusage aber sicherlich eine Entscheidungshilfe.

Der Bericht des Diakonischen Werkes und die Aussprache dazu sowie die Vorstellung der Kandidaten für die Nachfolge von OKR Grüneberg. Diese zog sich bis weit nach 22:00 hin.

17.11.: Donnerstag

Die Sitzung beginnt mit der Wahl des neuen Leiters des Diakonischen Werkes. Zur Wahl stehen Superintendent Beuchel aus Wittenberg und Pfarrer Stolte aus Dresden. Im ersten Wahlgang hat keiner von beiden die erforderliche 2/3 Mehrheit bekommen. Zum Verständnis ist wichtig zu wissen, dass bei kirchlichen Wahlen alle abgegebenen Stimmen gezählt werden, eine Enthaltung wirkt dadurch wie eine Nein-Stimme. Bereits Im zweiten Wahlgang erreichte Pfr. Stolte trotz Gegenkanditat die erforderliche 2/3 Mehrheit.

Der Verfassungsausschuß gab einen Zwischenbericht zur Überarbeitung der Verfassung der EKM; wesentliche Veränderungen wird es haupsächlich durch die Überarbeitung in geschlechtergerechte Sprache geben.

Am Nachmittag wurden die verschiedenen Finanzgesetze (Haushaltsplan, Kirchgeldbeschluß etc.) eingebracht und in die Ausschüsse verwiesen.

Der Abend brachte dann nocheinmal eine kontrovers geführte Diskussion, als es um die Evaluierung des Pachtvergabeverfahrens ging. In den Beiträgen spiegelten sich die unterschiedlichsten Interessen der Synodalen wider. Generell gelobt wurde die hohe Transparenz. Flächen werden nicht an den Höchstbietenden vergeben, sondern nach einem Punktesystem. Die Höhe der Pacht spielt eine Rolle, aber ebenso soziales Engagement, ökologische Landwirtschaft und anderes. Daneben gibt es auch Ausschlußkriterien, wie beispielsweise die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut. Wenn Sie sich in weitere Details  einarbeiten möchten, seien Ihnen die entsprechenden Unterlagen unter TOP 11 empfohlen: http://www.ekmd.de/kirche/landessynode/tagungen/33381.html. Den Synodalen ging es im Wesentlichen darum, einzelne Aspekte stärker oder schwächer zu gewichten. In den Ausschüssen wird weiter zu den Anträgen beraten, Entscheidungen stehen dann am Samstag an.

Die Sitzung endete wieder nach 22:00 Uhr.

18.11.: Freitag

Bereits in der Frühjahrstagung hat sich die Synode mit der problematischen Einstellung Luthers zu den Juden beschäftigt. Sehr umfänglich wurde dieses Thema weiterbearbeitet.

Die Einbringung des neuen Pfarrstellengesetzes und das Kirchengesetz über die kirchenaufsichtliche Zustimmung und Genehmigung arbeitsrechtlicher Maßnahmen sowie die dazugehörige Diskussion haben den Zeitplan des Nachmittages erheblich durcheinander gewirbelt. Das ist nicht wirklich verwunderlich gewesen, denn insbesondere bei dem ersteren sind durchaus deutliche Veränderungen zur bisherigen Rechtslage  vorgeschlagen. So soll es eine Regelung zu Regionalpfarrstellen geben. Etliche Beiträge beschäftigten sich zudem mit der Sinnhaftigkeit einer generellen Befristung oder Unbefristung von Gemeindepfarrstellen. Der Entwurf sieht keine Veränderung zum status quo vor, d.h. es soll die 10-Jahresüberprüfung geben, aber keine generelle Befristung. Vorgeschlagen ist ebenfalls, dass sich ordinierte Gemeindepädagogen auf alle Pfarrstellen bewerben können.

Alle Anträge und Gesetzesentwürfe wurden am Freitag Abend & Nacht in den verschiedenen Ausschüssen beraten.

19.11.: Samstag

Die verschiedenen Stellungnahmen, Berichte und Gesetze wurden nachdem sie gestern in den Ausschüssen ausgiebig beraten worden sind, ins Plenum der Landessynode der EKM  eingebracht. Jeder einzelnen Einbringnung, z.B. dem Bericht aus dem Diakonischen Werk, folgt eine Diskussion im Plenum, in der u.a auch um Veränderuingen der Formulierungen gerungen wird. Schließlich steht ein fertiger Entwurf zur Abstimmung. Die angenommen und verabschiedeten Texte finden Sie unter: http://www.ekmd.de/kirche/landessynode/tagungen/33381.html

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