Gottesdienste in Thüringen ab 3. Mai
20. April 2020

Gottesdienste in Thüringen ab Mai wieder möglich

Von Th.-M. Robscheit
This entry is part 9 of 10 in the series Corona
In Thüringen tritt die neue Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus am Montag (20. April) in Kraft.

Danach sind Gottesdienste in Thüringen ab Mai wieder möglich.  In geschlossenen Räumen dürfen dann maximal 30 Menschen zusammenkommen, unter freiem Himmel höchstens 50. Die Bestimmung gilt für Kirchengebäude, Moscheen und Synagogen sowie in Kulträumen anderer Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften.

Über die Termine der Gottesdienste in Thüringen ab Mai in unserem Kirchspiel werden Sie auf dieser Seite informiert. Der ersten Gottesdienste werden vorraussichtlich direkt am 3. 5. stattfinden

Taufen und  Hochzeiten fallen auch unter die genannte 30er Regel. Allerdings muss den beteiligten Familien klar sein, dass eine ggf. im Anschluss stattfindende Feierlichkeit außerhalb des Kirchenraums nicht unter Religionsfreiheit zu verbuchen ist!!!

Familienfeiern im Anschluss an einen Gottesdienst können nur von einer häuslichen Gemeinschaft und einer (!) weiteren Person begangen werden. Die 30er Regel gilt allein für das liturgische Miteinander. Ansonsten gelten die üblichen Kontaktverbote.

Infos unsere Landeskirche: EKM

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