EKM Bischofwahl
10. Mai 2019

9. Tagung der II Landessynode der EKM Bischofwahl

Von Th.-M. Robscheit
This entry is part 8 of 12 in the series Landeskirche

EKM Bischofwahl

Obwohl des Schwerpunktthema der Tagung „Ehrenamtliches Engagement in der EKM“ ist, überwiegen zwei andere Themen die Tagung.  Zum einen ist das ein Kommunikationsproblem zwischen LKR und Landessynode, das sich an einer Diskussion über die eingereichte Petition zu Tempo 130 auf Autobahnen entzündet hatte.  In der Aussprache zum Bischofsbericht  hat dies notwendiger Weise einen sehr breiten Raum  eingenommen. Der dankbare Rückblick auf die zehnjährige Amtszeit unserer Bischöfin Junkermann kam an dieser Stelle dadurch zunächst zu kurz.
Zum anderen beschäftigt die Wahl einer neuen Bischöfin oder eines neuen Bischofs der EKM die Synodalen.

Alle Unterlagen zur Tagung findenSie auf der Seite der EKM. In diesem Beitrag wird nicht auf alle Anträge und TOPs eingegangen.

EKM Bischofswahl

Zur Wahl standen drei Kandidaten Friedrich Kramer, Karsten Müller, Ulrike Weyer. Alle drei haben sich öffentlich (übertragen im MDR) vorgestellt. Auf der Synode hatte jeder von ihnen 20 Minuten Zeit, sich vorzustellen und in Kleingruppen wurde dann jeder 45 Minuten befragt.

Die Qual der Wahl?

Der Bischofswahlausschuß hatte 16 Personen (acht Frauen, acht Männer) in die nähere Auswahl genommen und angefragt, ob sie theoretisch zur Verfügung stehen könnten. Nicht alle haben zugesagt, es folgten Gespräche durch die Findungsgruppe und schließlich wurden die drei Kandidaten der Synode präsentiert. Eine vierte Kandidatin hatte ihre Bereitschaft zur Kandidatur zurückgezogen.


Ersten Wahlgang
83 Stimmen, davon 82 gültig

Enthaltungen: 10
Kramer: 40
Müller: 13
Weyer: 19
Herr Müller zieht nach der ersten Runde seine Kandidatur zurück.

Zweiter Wahlgang
84 gültige Stimmen

Enthaltungen: 10
Kramer: 53
Weyer: 21

Dritter Wahlgang
84 gültige Stimmen
Enthaltungen: 11
Kramer: 56 (2/3 Mehrheit erreicht!)
Weyer: 17

EKM Bischofwahl

Der designierte Bischof der EKM: Friedrich Kramer

Damit ist Friedrich Kramer im dritten Wahlgang zum neuen Bischof der EKM gewählt worden.

In seiner Vorstellung hatte Kramer auf „7 1/2 Ks“ der Kirche hingewiesen. Eine stichpunktartige Mitschrift können Sie im folgenden Artikel lesen.

 

TOP 2 Bericht der Landesbischöfin

„Lobe den Herrn, meine Seele, und vergiss nicht, was er Dir Gutes getan hat.“ (Ps. 103,2)

Neben der oben bereits erwähnten Spannung zwischen Landeskirchenrat und Landessynode, hat die Bischöfin auf ihre Amtszeit zurück und den weiteren Weg vorrausgeblickt. Nach der Diskussion im Plenum und anschließend in den Ausschüssen hat die Synode den folgenden Text verabschiedet:

Wir danken der Landesbischöfin für ihren offenen und ehrlichen Bericht und den gemeinsamen Weg in den vergangenen zehn Jahren. In besonderer Weise würdigen wir ihr Verdienst, das Zusammenwachsen zweier Landeskirchen mit unterschiedlichen Traditionen zu einer gemeinsamen Kirche befördert und begleitet zu haben. Dabei hat sie uns ermutigt, unsere Schätze wahrzunehmen und sich zuversichtlich den Herausforderungen zu stellen.
Wir danken ihr für das Engagement in der Reformationsdekade. Sie hat damit der neuen Kirche ein Gesicht gegeben.
Mit ihren Anstößen, wie beispielsweise zu den „Offenen Kirchen“ und zur selbstkritischen Auseinandersetzung mit unserer Geschichte, hat sie Wege gezeigt, auf denen wir als EKM weitergehen können – befreit durch Gottes Gnade.

TOP 4 Der ehrenamtliche Dienst in der EKM

Wie bereits oben geschrieben, war dies als wichtigstes Thema der Synodaltagung geplant. Umfangreich wurde eine Bestandanalyse präsentiert. Darin u.a. was motiviert zum ehrenamtlichenEngagement, welche Rolle spielt Geld oder wie ist das Verhältnis von Ehrenamtlichen zu Hauptamtlichen. Die verschiedenen Schwerpunkte sind dann ausführlich in Ausschüssen diskutiert und beraten worden. So hat sich der Haushalts- & Finanzausschuß vor allem mit dem Thema Geld & Ehrenamt beschäftigt. Dass es nicht überall selbstverständlich ist, dass Ehrenamtliche ihre Auslagen möglichst unbürokratisch ersetzt bekommen, stieß auf großes Unverständnis. Wichtig ist auch eine klare Abgrenzung von Nebenamt und Ehrenamt.
Am Sonnabend wurden die umfangreichen Ergebnisse wieder ins Plenum eingespeist. Allerdings wurde recht schnell deutlich, dass eine sinnvolle Aufarbeitung das Plenum jetzt überfordert. Deswegen hat die Synode beschlossen, sich auf der nächsten Tagung erneut mit dem Thema ehrenamtlicher Dienst zu befassen. Bis dahin ist das Landeskirchenamt gebeten, die Ergebnisse der Ausschüsse so aufzuarbeiten, dass damit eine synodale Weiterarbeit möglich ist.

TOP 6.3 Antrag zum Umgang mit historisch wertvollen Bibliotheken

Der Kirchenkreis Erfurt hat einen Antrag zum Umgang mit wertvollen alten Bibliotheken gestellt. Hintergrund sind die oft erheblichen Kosten, die mit einem sachgerechten, verantwortlichen Umgang verbunden sind.
Die Landessynode beschließt, die Situation und Perspektive der historischen theologischen Bibliotheken auf dem Gebiet der EKM und in Trägerschaft bzw. Besitz von Einrichtungen innerhalb der Landeskirche zu thematisieren. Die Landessynode bittet das Landeskirchenamt, der Herbstsynode 2020 erste konzeptionelle Überlegungen zur Sicherung, Betreuung und Bereitstellung der Bestände der historischen theologischen Bibliotheken auf dem Gebiet der EKM vorzulegen. Ziel ist, diese historisch einzigartigen Schätze langfristig zu sichern, zugänglich zu machen und wo möglich Kooperationspartner einzubinden.
EKM Bischofwahl

TOP 6.5  Antrag des Synodalen Prof. Dr. Vogel an die Landessynode
betreffend der Vergabe von Räumen kirchlicher und diakonischer Häuser

Prof. Vogel hat aufgrund eines entsprechenden Vorkommnisses außerhalb der EKM beantragt, dass Veranstaltungen der AfD (und auch der Untergruppierung Christen in der AfD) nicht in kirchlichen Räumen stattfinden sollen. In der Diskussion wurde deutlich, dass es entsprechende gesetzliche Grundlagen bereits gibt. Damit diese auch bekannt sind und angewendet werden können, wurde der folgende Beschluß gefaßt:
Die Landessynode hält fest, dass landeskirchliche Räume nicht an menschenfeindliche und demokratieverachtende Parteien und Gruppen, wie z.B. die AfD und ihre Gruppierungen, vergeben werden und empfiehlt den Kirchenkreisen, Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen entsprechend zu verfahren. Sie ermutigt diese, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Ausgangspunkt hierfür sind der kirchliche Auftrag zum Einsatz gegen alle Formen von Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit (Art. 2 Abs. 10 Kirchenverfassung) und die Verpflichtung, kirchliche Räume nicht im Widerspruch zu ihrem kirchlichen Zweck zu nutzen (§ 20 Vermögensverwaltungs- und Aufsichtsgesetz, Nr. 20 Vermögensverwaltungs- und Aufsichtsverordnung).

TOP 7.1: Sachstandbericht zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft

Der JugendsynodaleHuhn hat in der Frühjahrstagung der Landessynode 2017 Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit der Ehe beantragt. Mit ihrem Beschluss bat die Landessynode den Landeskirchenrat, „ein geeignetes Format zu finden, in dem dieses Gespräch in absehbarer Zeit weitergeführt werden kann“. Ein Zwischenbericht liegt vor. Der Ausschuß für Theologie und Kirche soll bis  zur nächsten Tagung eine Beschlußvorlage erstellen. Die Synode soll dann eine Entscheidung dazu treffen, ob in der kirchlichen Praxis und ggf. wie gleichgeschlechtliche Ehen bedacht werden.

 

 

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